Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG
1. Einleitung
Das Kleine Theater Bielefeld e.V.setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website kleines-theater-bielefeld.net – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.
2.1 Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.
Die Sitzplatzbestellung ist nicht barrierefrei umsetzbar.Sollten Sie Probleme mit der Bestellung haben können Sie uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns bestellen.
2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen
Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.
3. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.
E-Mail: info_at_kleines-theater-bielefeld.net
Telefon: 0700 / 88 200 200 (Festnetzpreis max. 12,4 ct./Min. , Mobilfunktarife abw.) - Montag bis Freitag 16-18 Uhr (außer Feiertage)
4. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie als Nutzerin oder Nutzer auf Barrieren bei digitalen Angeboten oder Produkten stoßen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen – etwa Websites, Apps, Selbstbedienungsterminals oder digitale Dienstleistungen von Unternehmen – und erhalten Sie auf Ihre Hinweise keine zufriedenstellende Reaktion, können Sie ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde anstoßen.
In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Behörde:
Bezirksregierung Arnsberg – Marktüberwachung BFSG
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: +49 2931 82-0
E-Mail: poststelle_at_bra.nrw.de
Website: www.bra.nrw.de
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Marktüberwachung von Unternehmen gemäß § 23 BFSG zuständig. Sie geht Beschwerden nach, führt Prüfungen durch und kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit treffen.
5. Marktüberwachung
In Schleswig-Holstein wird die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von der gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder übernommen:
Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Standort: Sachsen-Anhalt (koordiniert für alle Bundesländer)
Weitere Informationen: www.barrierefreiheitsstärkungsgesetz.de
6. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.